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Brandabschottung

Während beim aktiven Brandschutz Maßnahmen ergriffen werden, um den Brandherd aktiv zu stillen (z.B. durch Ersticken des Feuers mit einem Feuerlöscher), dient der passive bzw. bauliche Brandschutz dazu einem Brand vorzubeugen und einzugrenzen. So besagen beispielsweise die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland, dass bauliche Anlagen so zu realisieren sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen jederzeit ermöglicht werden (vgl. Musterbauordnung, §14 - vergleichbare Regelungen finden sich auch in Österreich insbesondere in der OIB-Richtlinie 2).

Aus diesem Grund werden Gebäude je nach Gebäudeklasse, Art und Verwendung in Brandabschnitte unterteilt, die eine definierte Feuerwiderstandfähigkeit bzw. -klasse vorweisen. Dabei lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass Brandabschnitte durch verschiedenste Versorgungsleitungen durchdrungen werden. Die dadurch entstandenen Öffnungen müssen durch zugelassene Produkte für die Brandabschottung geschlossen werden, sodass die Feuerwiderstandsfähigkeit des gesamten Bauteils (Brandabschnitts) erhalten bleibt. Dies gilt nicht nur für Leitungsdurchführungen sondern auch für die Brandabschottung von Bauteilfugen in Gebäuden.

Baulicher Brandschutz durch feuerwiderstandsfähige Fugenabdichtungen

Allgemein dienen Gebäudefugen zum Ausgleich von Bewegungen zwischen zwei Bauteilen oder zur Abgrenzung von statischen Bauteilen. Nullifire bietet im Bereich der Brandabschottung für linienförmige Fugenabdichtungen europäisch zertifizierte Produkte (gemäß EAD 350141-00-1106) an. Diese Produkte im Bereich Baulicher Brandschutz stellen die Feuerwiderstandsfähigkeit des gesamten Bauteils, einschließlich der Fuge(n), sicher.

Einerseits sorgen die Nullifire Produkte für die Brandabschottung von Fugen (ebenso wie für Leitungsdurchführungen) während der geforderten Feuerwiderstandsdauer für Raumabschluss (E= Etanchéité: Dichtigkeit gegen Rauchgasdurchtritt), anderseits wird der Wärmeübertrag verhindert (I= Isolation: Funktion der Wärmedämmung).

Brandabschottung von Leitungsdurchführungen

Auch für die Brandabschottung von Leitungsdurchführungen, also Rohrleitungen und Kabel sowie Kabeltragkonstruktionen, bietet Nullifire europäisch zertifizierte Produkte (gemäß EAD 350454-00-1104) an. Während Nullifire Produkte mit einer gültigen ETA-Zulassung in Österreich verwendet werden können, wird für den Einsatz in Deutschland zusätzlich eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) als Verwendbarkeitsnachweis eingefordert. Aus diesem Grund sind nicht alle Produktlösungen im Produktfinder gleichermaßen in Deutschland und Österreich verwendbar. Daher bitten wir Sie vorab um eine Auswahl des Landes in dem das Produkt zum Einsatz kommen soll.

Nullifire bietet folgende Produkte zur Brandabschottung:

  • FF197

    Feuerwiderstandsfähiger PU-Schaum

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    FF197 ist ein modifizierter, 1-komponentiger, feuerwiderstandsfähiger Polyurethanschaum.
  • FS702

    Feuerwiderstandsfähiger Acryldichtstoff

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    Nullifire FS702 ist ein feuerwiderstandsfähige Acyrldichtstoff zur Verwendung im Innenbereich.
  • FS703

    Feuerwiderstandsfähiger Silikondichtstoff

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    FS703 ist ein 1-komponentiger, elastischer und feuerwiderstandsfähiger Silikondichtstoff auf Alkoxybasis, der neutral vernetzt.
  • FS709

    Intumeszierender Dichtstoff

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    Nullifire FS709 ist ein intumeszierender Dichtstoff, der im Brandfall aufquillt und die Brandabschottung verschiedenster Versorgungleitungen sicherstellt.
  • FR230

    Brandschutzmörtel

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    Nullifire FR230 ist ein gipsbasierter Mörtel, der die Feuerwiderstandsfähigkeit beim Einbau in Fugen um Brandschutztüren oder -klappen oder bei der Durchführung von Versorgungsleitungen aufrecht hält.
  • FJ203

    Brandschutzfugenschnur

    Feuerwiderstandsklasse: bis zu 240 Minuten
    Nullifire FJ203 ist eine zylinderförmige, mit flexiblen Glasfasern ummantelte Steinwollschnur für Fugenbreiten bis 150 mm.

Eine Übersicht zu Nullifire Produkten für die Brandabschottung, schwerpunktmäßig von Fugen, finden Sie in der Mini-Broschüre Fugenabdichtungen im Brandschutz.

Erleichterungen aus der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)

Die oben genannten Produkte können zum Teil als Brandabschottung verwendet werden. Denn unter Beachtung gewisser Voraussetzungen werden in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Vereinfachungen definiert, bei denen eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist. In diesen Fällen wird ein zusätzlicher Nachweis durch eine europäische bzw. bauaufsichtliche Zulassung nicht gefordert.

So können Leitungen durch feuerbeständige (Bauteildicke mind. 80 mm; 90 Minuten Feuerwiderstand [FW]), hochfeuerhemmende (mind. 70 mm; 60 Minuten FW) oder feuerhemmende (mind. 60 mm; 30 Minuten FW) Wände und Decken durchgeführt werden. Der Anwendungsbereich baulicher Brandschutz beschränkt sich dabei auf folgende Leitungsarten:

1. Einzelne elektrische Leitungen/Kabel

2. Einzelne Rohrleitungen bis Außendurchmesser 160 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (außer Aluminium und Glas), auch mit Beschichtung aus brennbaren Baustoffen bis 2 mm Dicke

3. Einzelne Rohrleitungen für nicht brennbare Medien (Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase, Stäube) und Installationsrohre für elektrische Leitungen bis Außendurchmesser 32 mm aus brennbaren Baustoffen, Aluminium oder Glas

Dies gilt nur wenn folgende Mindestabstände der Leitungen zueinander eingehalten sind:

  • elektrische Leitung zu elektrischer Leitung, Mindestabstand 1x Außendurchmesser größere Leitung
  • nichtbrennbare Rohrleitung zu nichtbrennbarer Rohrleitung, Abstand 1x Außendurchmesser größeres Rohr
  • brennbare Rohrleitung zu brennbarer Rohrleitung, Abstand 5x Außendurchmesser größeres Rohr
  • brennbare Rohrleitung zu nichtbrennbarer Rohrleitung bzw. elektrischer Leitung, Abstand 5x Außendurchmesser brennbares Rohr oder 1x Außendurchmesser nichtbrennbares Rohr bzw. elektrischer Leitung (es gilt der jeweils größere Wert)

Einzelne Rohrleitungen mit Dämmung können durchgeführt werden, wenn die Dämmung im Bereich der Leitungsdurchführung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Schmelztemperatur mindestens 1000 °C) besteht, auch mit Umhüllung aus maximal 0,5 mm dicken Baustoffen. Dabei ist ein Abstand zwischen den Dämmschichtoberflächen im Durchführungsbereich von 50 mm zwingend einzuhalten. Dieser Abstand gilt ebenso zu elektrischen Leitungen.

 

Anwendungsvorschlag mit Nullifire Produkten (nach LAR)

Bei einem Ringspalt (linke Grafik) von ≤ 50 mm kann dieser vereinfacht mit nicht brennbarer Mineralwolle (Schmelzpunkt mindestens 1000 °C) ausgestopft werden.

Zusätzlich empfehlen wir den Ringspalt mit Nullifire FS702, FS703 oder FS709 etwa 10 mm tief) auf beiden Seiten abzudichten, um absolut sicher zu sein, dass kein Übertrag von Rauch stattfindet.

 

Bei einem Ringspalt von ≤ 15 mm kann dieser auch vollständig mit dem intumeszierenden Dichtstoff Nullifire FS709 abgedichtet werden.

 

Bei Einsatz des Nullifire FR230 Brandschutzmörtels ist die Öffnungsgröße der Brandabschottung unbegrenzt (rechte Grafik), sofern die zuvor genannten Mindestabstände der Rohr- und Kabelleitungen zueinander eingehalten werden.